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Entgelt freigestellter Betriebsratsmitglieder

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2022/171wbl 2022, 586 Heft 10 v. 14.10.2022

§ 117 Abs 1 ArbVG

Die Höhe des Entgelts, das einem freigestellten Mitglied des Betriebsrates gebührt, richtet sich nach dem Ausfallprinzip. Das gilt auch für länger freigestellte Betriebsratsmitglieder. Der fiktive Karriereverlauf muss überwiegend wahrscheinlich sein, also einer „Durchnittskarriere“ entsprechen.

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