Die Gremienarbeit im Aufsichtsrat wird zunehmend digitalisiert. Zuweilen kommen sog „digitale Board Portale“ – geschützte, cloudbasierte Datenräume – zum Einsatz. Die mit der Verwendung digitaler Boardlösungen verbundenen Möglichkeiten der Verknüpfung und Visualisierung von Daten führen zwar einerseits oftmals zu einem Informationszuwachs. Andererseits wird aber die Gremienarbeit dadurch erschwert, dass Informationen auf Grund systemimmanenter Schranken nicht mehr mit Dritten geteilt, lokal abgelegt oder ausgedruckt werden können. Dadurch soll die „Compliance“ sichergestellt werden. Das bedeutet freilich gerade für die AN-Vertreter/innen im Aufsichtsrat, dass sie sich nur noch sehr eingeschränkt mit der AK oder der Gewerkschaft darüber beraten können, welche Konsequenzen eine bestimmte Information für die AN im Unternehmen hat.