§ 1153 ABGB, § 1157 Abs 1 ABGB
Ein Recht des Arbeitnehmers auf Beschäftigung besteht nur ausnahmsweise.
Ein Wissenschaftler hat kein Recht auf Beschäftigung, solange das Publizieren, Forschen und Halten von Vorträgen auch außerhalb des Arbeitsplatzes möglich ist.