1. Binnenmarkt
a) Die neue UrheberrechtsRL1)
war von den MS bis zum 7. Juni in staatliches Recht umzusetzen. Die neue UrheberrechtsRL schützt die schöpferische Tätigkeit im digitalen Zeitalter und bringt handfeste Vorteile für die Kulturschaffenden. Gleichzeitig wird die neue RL über Fernseh- und Hörfunkprogramme2) europäischen Rundfunkveranstaltern die grenzüberschreitende Bereitstellung bestimmter Programme über DFÜ erleichtern. Darüber hinaus hat die Kom ihre Leitlinien zu Art 17 der neuen UrheberrechtsRL3) veröffentlicht, die neue Vorschriften für Plattformen für das Teilen von elektronischen Inhalten im Hinblick auf die Rechteinhaber vorsieht.