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Zur Zulässigkeit von up-stream Verschmelzungen überschuldeter Tochtergesellschaften (Sanierungsverschmelzungen): Anmerkungen zu OGH 6 Ob 203/20a

AufsätzeMag. Tamara Tomicwbl 2021, 369 Heft 7 v. 27.7.2021

Auch wenn der OGH in seiner „Neutronics“-Entscheidung das Erfordernis des positiven übertragenen Vermögens bei einer down-stream Verschmelzung im Detail erörtert und dargelegt hat, war der Entscheidung keine abschließende Aussage zu entnehmen, ob daraus ein allgemeiner Grundsatz abgeleitet werden könne und generell bei allen Verschmelzungsvorgängen und -richtungen das übertragene Vermögen einen positiven Verkehrswert aufweisen müsse. Diese Rechtsfrage hat der OGH auch in seinen weiteren (jüngeren) Entscheidungen – in denen er sich mit verschiedenen Konzernverschmelzungskonstellationen auseinandergesetzt hat – offengelassen und erst jetzt eine klare Aussage zum (Nicht)Erfordernis des positiven übertragenen Vermögens bei einer Konzernverschmelzung up-stream getroffen.

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