Am 1.4.2021 ist das in BGBl I 2021/61 kundgemachte arbeitsrechtliche „Home-Office-Gesetzespaket“ in Kraft getreten, nachdem einige steuerrechtliche Vorkehrungen bereits mit dem 2. COVID-19-Steuermaßnahmengesetz (BGBl I 2021/52) – zum Teil sogar rückwirkend für das Jahr 2020 – in Geltung gesetzt wurden. Das Arbeitsrecht betreffen lediglich vier Bestimmungen, die um die Prolongierung von zwei bestehenden Vorschriften im Unfallversicherungsrecht ergänzt werden. Damit werden etliche Fragen offengelassen und nicht wenige neue aufgeworfen. Einigen davon soll in diesem Beitrag nachgegangen werden.