1. Binnenmarkt
a) Innere Sicherheit
Als eine Begleitmaßnahme zur Schaffung des Binnenmarkts verabschiedete die EG 1991 eine RL, mit der ein Gleichgewicht zwischen einerseits der Gewährleistung eines gewissen freien Verkehrs für bestimmte Feuerwaffen und ihrer wesentlichen Bestandteile in der Union und andererseits der Notwendigkeit, diesen freien Verkehr durch Sicherheitsvorkehrungen für diese Waren einzuschränken, hergestellt werden sollte1).