Die städtischen Verkehrsunternehmen in Österreich werden traditionell schon seit ihrer Gründung in der Zeit der Habsburgermonarchie als wirtschaftliches Instrument zur Durchsetzung regionaler Verkehrspolitik betrachtet, während im Gegensatz dazu die Haupt- bzw Vollbahnen vor allem der Durchsetzung gesamtstaatlicher Verkehrsinteressen und den damals für wichtig befundenen militärischen Erfordernissen zu dienen bestimmt waren. Diesbezüglich verwundert es daher nicht, dass auch die damit verbundene Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz zur Regelung der wirtschaftlichen Aspekte der städtischen Verkehrsunternehmen, wie insbesondere wirtschaftslenkende Tarifregulierungen, im Rahmen der bundesstaatlichen Kompetenzverteilung den Ländern, in Bezug auf die Österreichischen Bundesbahnen und anderer Eisenbahnen hingegen dem Bund zugeordnet wurde, wie in diesem Beitrag anhand einer versteinerungstheoretischen Untersuchung gezeigt werden kann. Für den Bereich des Busverkehrs liegt die Regelungskompetenz hingegen ausschließlich bei den Ländern.