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Keine vertragliche Verkürzung der Verjährungsfrist gemäß § 25 Abs 6 GmbHG

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2021/41wbl 2021, 171 Heft 3 v. 15.3.2021

§ 25 GmbHG

Bei § 25 GmbHG handelt es sich um eine gesetzlich zwingende Regelung, sodass die vertragliche Vereinbarung einer Verkürzung der in Abs 6 der für die Geltendmachung von Ansprüchen vorgesehenen Frist von fünf Jahren unzulässig ist.

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