§ 7 Abs 4 AngG, § 36 AngG, § 37 AngG, § 77 Abs 10 WTBG
Verstößt ein Angestellter während des aufrechten Arbeitsverhältnisses gegen das gesetzliche Konkurrenzverbot, unterliegt der Schadenersatzanspruch des Arbeitgebers nicht den Beschränkungen, die für eine nachvertragliche Konkurrenzklausel gelten.