§ 45a Abs 1 AMFG, § 45a Abs 5 AMFG
Eine gleichzeitige Kündigung von jüngeren Arbeitnehmern und solchen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, bewirkt keine Ausdehnung des Kündigungsverbots auf alle gekündigten Arbeitnehmer.
OGH, 21.10.2020, 9 ObA 74/20b