1. Außenwirtschaft
a) Ausfuhrbeschränkungen von Drittländern
Indonesien beschränkte die Ausfuhr von Nickelerz, bestimmter Rohstoffe für die Herstellung von Edelstahl und wandte eine alle Wirtschaftszweige übergreifende Steuerbegünstigung bei der Verwendung heimischer Erzeugnisse an. Seit Januar 2020 hat das Land auch ein vollständiges Ausfuhrverbot für Nickelerz eingeführt, wodurch dieses der indonesischen Produktion von nicht rostendem Stahl vorbehalten bleiben soll. Indonesien wendet auch inländische Verarbeitungsvorschriften für Nickelerz und Eisenerz an, die Unternehmen verpflichten, ihre Rohstoffe vor der Ausfuhr bestimmten Verarbeitungs- oder Reinigungsvorgängen in Indonesien zu unterziehen. Dadurch werden die Ausfuhren unverarbeiteter Rohstoffe weiter in unzulässiger Weise eingeschränkt.