Der Nationalrat hat im freien Spiel der Kräfte unmittelbar vor den Neuwahlen im Oktober 2017 die weitere Angleichung der Rechtsstellung von Arbeitern und Angestellten beschlossen. Für Arbeiter sollten ab Jahresbeginn 2021 dieselben Kündigungsbestimmungen wie für Angestellte gelten. Deren Inkrafttreten wurde erneut – nunmehr auf den 1.10.2021 – verschoben. Die Ausnahmebestimmung für Saisonbranchen ermöglicht es für viele Arbeiter die bisherigen Kündigungsfristen und -termine beizubehalten und stellt die Praxis vor erhebliche Abgrenzungsfragen.