§ 36 AngG, § 96 GmbHG, § 97 GmbHG, § 98 GmbHG, § 3 Abs 1 AVRAG
Auch wenn die Verschmelzung von Unternehmen die Voraussetzungen des § 3 Abs 1 AVRAG erfüllen kann, folgt daraus nicht, dass ein Konkurrenzklauselverhältnis von einer Gesamtrechtsnachfolge ausgenommen wäre.