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Einzugsgebiet und Wartezeiterhebung bei der Bedarfsprüfung

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2020/78wbl 2020, 238 Heft 4 v. 15.4.2020

§ 5 Wr KAG

Eine Wartezeitenerhebung lediglich mittels Befragung bestehender, mit der zu bewilligenden Krankenanstalt in wirtschaftlicher Konkurrenz stehender Einrichtungen, die die Behörde ihrer Entscheidung uneingeschränkt zu Grunde legt, ist nicht geeignet, eine objektive und unparteiliche Ermittlung der Wartezeiten zu gewährleisten.

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