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Zur gerichtlichen Ernennung eines Liquidators für eine GmbH

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2020/75wbl 2020, 233 Heft 4 v. 15.4.2020

§ 75 AktG, § 89 GmbHG, § 44 AußStrG

Nach ständiger Rspr des OGH wirkt die Abberufung von Vorstandsmitgliedern einer Privatstiftung sofort, ohne dass der Ausspruch einer vorläufigen Verbindlichkeit und Vollstreckbarkeit iSd § 44 AußStrG erforderlich wäre. Auch nach § 75 Abs 4 AktG ist die Abberufung von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft sofort wirksam.

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