vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Abberufung von Vorstandsmitgliedern einer Privatstiftung wegen grober Pflichtverletzung

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2020/74wbl 2020, 233 Heft 4 v. 15.4.2020

§ 27 PSG, § 62 AußStrG

Ein wichtiger Grund für eine Abberufung nach § 27 Abs 2 PSG liegt jedenfalls bei grober Pflichtverletzung vor. Eine grobe Pflichtverletzung setzt grobes Verschulden voraus. Dabei ist auch das Schadenspotential der Fehlentwicklung sowie ihr vorübergehender oder dauerhafter Charakter zu würdigen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!