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Klage auf Bruttolohn-Verfallfrist

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2020/73wbl 2020, 232 Heft 4 v. 15.4.2020

§ 1152 ABGB, § 35 EO, Art XX Pkt A KollV Handelsangestellte

Der Arbeitnehmer ist berechtigt, den Bruttolohn einzuklagen. Der Einwand, dass Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge bereits bezahlt wurden, erfordert eine ziffernmäßige Aufgliederung dieser Beträge.

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