§ 1152 ABGB, § 35 EO, Art XX Pkt A KollV Handelsangestellte
Der Arbeitnehmer ist berechtigt, den Bruttolohn einzuklagen. Der Einwand, dass Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge bereits bezahlt wurden, erfordert eine ziffernmäßige Aufgliederung dieser Beträge.