§ 11 Abs 1 AZG
Sind in einem Schichtplan keine fixen Pausen festgelegt, können aber die Arbeitnehmer unter Bedachtnahme auf die jeweiligen Produktionsschritte ihre Pausenzeiten nach Absprache mit Arbeitskollegen frei wählen, entspricht dies den Anforderungen des § 11 Abs 1 AZG.