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Kein Verfall von Zeitguthaben

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2020/70wbl 2020, 228 Heft 4 v. 15.4.2020

§ 4b AZG, § 10 AZG

Eine Vereinbarung, wonach ein Zeitguthaben verfallen soll, das ein bestimmtes Höchstmaß überschreitet und vom Arbeitnehmer in der nächsten Gleitzeitperiode nicht verbraucht wird, verstößt gegen die gesetzliche Pflicht zur Vergütung von Überstunden und ist unwirksam.

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