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Unentschuldbare Ehrverletzung als Entlassungsgrund

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2020/51wbl 2020, 159 Heft 3 v. 15.3.2020

§ 27 Z 6 AngG, § 82 lit g GewO 1859

Eine Ehrenbeleidigung eines Geschäftsführers durch einen Angestellten bildet nur dann keinen Entlassungsgrund, wenn sie in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit einem ungerechtfertigten Verhalten des Beleidigten steht.

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