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Vorfinanzierung von Löhnen durch Dritte

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2020/50wbl 2020, 158 Heft 3 v. 15.3.2020

§ 7 Abs 6a IESG, § 1422 ABGB

Zahlt ein Dritter vor Antragsstellung auf Insolvenz-Ausfallgeld die Löhne an Stelle des Arbeitgebers und wird keine Rückzahlungspflicht mit den Arbeitnehmern vereinbart, sind diese mit der Zahlung lohnbefriedigt. Ansprüche auf Insolvenz-Entgelt bestehen daher nicht.

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