Verbraucherschutzrechtliche Aspekte sind für stille Beteiligungen insbesondere dann von Bedeutung, wenn sich Finanzierungsprojekte gezielt an Kleinanleger richten. Neben Auswirkungen auf die Gestaltungsmöglichkeiten im Gesellschaftsvertrag müssen sondergesetzliche Rücktrittsrechte berücksichtigt werden, die auch lange Zeit nach Vertragsabschluss bestehen und daher einen „Rücktrittsjoker“ begründen können. Der folgende Beitrag beantwortet die Frage, unter welchen Voraussetzungen verbraucherschutzrechtliche Bestimmungen auf stille Beteiligungsverträge Anwendung finden und konzentriert sich dabei insbesondere auf die Rücktrittsmöglichkeiten des Verbraucheranlegers vom Gesellschaftsvertrag sowie die Rechtsfolgen eines wirksamen Rücktritts.