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Begründung der Bemessung der Ersatzfreiheitsstrafe

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2020/42wbl 2020, 120 Heft 2 v. 15.2.2020

§ 16 Abs 2 VStG, § 52 Abs 2 GSpG

Nach der stRsp des VwGH ist jedenfalls dann, wenn zwischen der Höhe der verhängten Geldstrafe und der verhängten Ersatzfreiheitsstrafe ein erheblicher, nach dem Verhältnis zur Höchststrafe zu bemessender Unterschied besteht, dafür eine Begründung erforderlich.

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