Die im Zuge der Covid-19-Krise implementierten staatlichen Wirtschaftshilfen werfen zahlreiche EU-beihilferechtliche Fragen auf. Das gilt nicht erst seit dem offen zu Tage getretenen Konflikt zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Europäischen Kommission, wenngleich dieser die beihilferechtliche Dimension der aktuellen Covid-19-Krise zu visualisieren vermochte. Einige der zur Bewältigung der wirtschaftlichen Covid-19-Krise implementierten Wirtschaftshilfen in Österreich werden in diesem Aufsatz einer EU-beihilferechtlichen Beurteilung unterzogen. In einem ersten Schritt wird dargelegt, ob in den staatlichen Hilfen (zumindest zT) die bloße – nicht begünstigende – Kompensation staatlich veranlasster Schäden gesehen werden kann. Daran anschließend wird am konkreten Beispiel der Kurzarbeitsbeihilfen sowie anderer Hilfsprogramme gezeigt, dass im Besonderen dem Selektivitätskriterium maßgebliche Bedeutung bei der beihilferechtstatbestandlichen Beurteilung staatlicher Covid-19-Hilfsprogramme zukommt.