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Ausländische Unternehmen im Beitragsrecht der ÖGK

AufsätzeDr. Johannes Derntlwbl 2020, 671 Heft 12 v. 15.12.2020

Die zunehmende internationale Vernetzung der Wirtschaft bringt es mit sich, dass die Anzahl der DG mit staatenübergreifenden Anknüpfungselementen bei der ÖGK kontinuierlich ansteigt. Aus beitragsrechtlicher Sicht ist in diesen Fällen zunächst die Frage zu klären, in welchem Staat die Eingliederung der DN in das System der sozialen Sicherheit und die Bezahlung der Beiträge zu erfolgen haben. Dabei sind die Vorschriften betreffend die Entsendung und die internationale Überlassung von Arbeitnehmern zu beachten. Für die Qualifikation als Dienstgeber kommt entweder die Gründungs- oder die Sitztheorie zur Anwendung. Die Unterscheidung wird anhand eines möglichen „Hard Brexit“ des Vereinigten Königreichs dargestellt. Müssen die Beiträge zwangsweise eingebracht werden, sind die Bestimmungen der (Durchführungs)VO (EG) zur Koordinierung der Systeme der Sozialen Sicherheit zu beachten. Für den Fall der Insolvenz greifen die EuInsVO und die Regeln über das Internationale Insolvenzrecht im achten Teil der IO. Schlupflöcher für Sozialbetrug sollen in der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit möglichst vermieden werden.

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