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Europarecht: Das Neueste auf einen Blick

AufsätzeDDr. Franz W. Urlesbergerwbl 2020, 624 Heft 11 v. 15.11.2020

1. Wettbewerb

Verzicht auf Bußgelder

In regelmäßigen Abständen klären uns Kom, EuG und EuGH darüber auf, wie wichtig es sei, bei Wettbewerbsverstößen abschreckende Strafen zu verhängen. Namentlich gegenüber Fernmeldeunternehmen schien die Kom unerbittlich zu sein, wenn wir an das Bußgeld von 4,342 Mrd Euro denken, die Google für die missbräuchliche Nutzung seines Betriebsverfahrens Andraoid berappen musste.

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