In diesem Beitrag wird die seit Bestehen des einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) bzw des einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM), zwei Säulen der Bankenunion, dazu ergangene Judikatur des EuGH zusammengefasst und kommentiert. Dabei zeigt sich, dass iZm dem SSM bereits die verschiedensten Rechtsfragen – von der Unterscheidung zwischen bedeutenden und weniger bedeutenden Kreditinstituten über die Anwendung nationalen Rechts durch die EZB bis hin zu Verfahrens- und Rechtsschutzfragen – erörtert wurden, während in der Rechtsprechung zum SRM der Schwerpunkt bisher auf Fragen zu den von Banken zu leistenden Beiträgen zum einheitlichen Aufsichtsfonds lag. Ein Blick auf die jeweiligen behördeninternen Rechtsschutzmöglichkeiten rundet das Bild ab.