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Nachtbetrieb iSd Kollektivvertrags für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2020/188wbl 2020, 588 Heft 10 v. 15.10.2020

§ 1152 ABGB, Punkt 9 lit b Kollektivvertrag/Arbeiter/Gastgewerbe

Gastronomiebetriebe, die bloß auch in der Nacht bzw sogar rund um die Uhr geöffnet halten, sind keine Nachtbetriebe iSd Kollektivvertrags für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe. Es besteht daher kein Anspruch auf Nachtarbeitszuschlag.

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