Restriktive Tendenzen der neueren EuGH-Judikatur verwehren Medizinprodukt-Arzneimittel-Kombinationen (Grenzprodukten) sowie Neuformulierungen bekannter Wirkstoffe mit dem Ziel der Verbesserung der Arzneimittelwirkung eine Honorierung der durch sie verkörperten Innovationsleistung mittels ESZ-Erteilung. Die Autoren erörtern die Rechtsgrundlagen einschließlich der jüngsten Reform der ESZ-VO. Diskutiert werden zentrale Problemstellungen (wie etwa die Rolle von Hilfs- und Trägerstoffen oder die komplexe Frage der Einstufung eines Erzeugnisses als Medizinprodukt oder Arzneimittel) anhand jüngerer EuGH-E und der aktuellen Literatur dazu.