§ 27 Abs 4 UWG, Ziff 14 Anh UWG
Das Rückforderungsrecht nach § 27 Abs 4 UWG steht allein dem Kunden zu, nicht aber dem Veranstalter des Schneeballsystems; allerdings hat der Kunde die schon empfangene Ware zurückzustellen. Die Abgeltung einer vom Veranstalter verrichteten Leistung wird davon nicht erfasst.