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Europarecht: Das Neueste auf einen Blick

AufsätzeDDr. Franz W. Urlesbergerwbl 2019, 384 Heft 7 v. 1.7.2019

1. Binnenmarkt

a) Die lange Liste der Anstöße für eine bessere Rechtsetzung1)1)KOM (2001) 428 – Europäisches Regieren, ein Weißbuch; KOM (2002) 276 – Mitteilung über die Folgenabschätzung; Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem EP, dem Europäischen Rat und der Europäischen Kom über bessere Rechtsetzung – Interinstitutionelle Vereinbarung, ABl L 123/16,1; KOM (2017) 651 – Vollendung der Agenda für bessere Rechtsetzung: bessere Lösungen für bessere Ergebnisse.

bedeutet nicht, dass man eine Verbesserung erreicht hat, sondern lediglich, dass man mit den bisherigen Ergebnissen unzufrieden war.

Am 15. April veröffentlichte die Kom aber einen Bericht2)2)https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/better-regulation-taking-stock_en_0.pdf , in dem sie ihre Überzeugung zum Ausdruck bringt, dass die Bemühungen um bessere Rechtsetzung erfolgreich waren. Dieser Erfolg sollte gefestigt und auf lange Sicht ausgebaut werden, um weitere Verbesserungen zu ermöglichen.

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