Das Wettbewerbsrecht wird trotz unterschiedlicher Entwicklungslinien im Lauterkeitsrecht und im Kartellrecht zu Recht als einheitliches Rechtsgebiet verstanden, das als gemeinsamen Regelungsgegenstand den Wettbewerb auf dem Markt hat. Die beiden Regelungsmaterien regeln den Wettbewerb aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Der Beitrag geht den Regelungszielen grundlegend nach und plädiert für eine systematische Auslegung, die die beiden Regelungsmaterien in Einklang bringt. Als verbindende Klammer erweist sich dabei das zugrundeliegende Wettbewerbsverständnis und die Auslegung des Begriffs des Leistungswettbewerbs. Im Anschluss wird das Ergebnis auf die Fallgruppe des Behinderungswettbewerbs übertragen und es werden Konsequenzen für die Auslegung des UWG, aber auch des NahVG gezogen.