Die zweite EU-Aktionärsrechte-Richtlinie sieht Schutzvorschriften gegen Geschäfte börsennotierter Gesellschaften mit nahestehenden Unternehmen oder Personen vor. Bei derartigen Geschäften kommt es unweigerlich zu einem Interessenskonflikt der Beteiligten und es droht ein Vermögensabfluss zulasten der Gesellschaft. Im April 2019 wurde der – lang erwartete – Ministerialentwurf zur Umsetzung der Richtlinie veröffentlicht. Besonders interessant an dem Entwurf ist, wie der österreichische Gesetzgeber mit den weiten Gestaltungsspielräumen umgeht, die die Richtlinie den Mitgliedstaaten lässt – dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Schutzbestimmungen vor Geschäften mit nahestehenden Unternehmen oder Personen einen sogenannten „Legal Transplant“ aus dem angloamerikanischen Rechtskreis darstellen und im nationalen Recht bereits zahlreiche ähnliche Schutzvorschriften bestehen.