vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Ablaufshemmung der Verjährung durch Vergleichsgespräche

RechtsprechungWettbewerbsrechtwbl 2019/114wbl 2019, 361 Heft 6 v. 1.6.2019

§ 20 UWG

Vergleichsgespräche führen zu einer Ablaufshemmung der Verjährung. Scheitern die Verhandlungen, muss die Klage unverzüglich, das heißt binnen angemessener Frist eingebracht werden. Dasselbe gilt im Fall, dass Vergleichsverhandlungen so kurz vor Ende der Verjährungsfrist enden, dass eine Einbringung der Klage vor Fristablauf nicht mehr möglich ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte