§ 1152 ABGBAbschnitt VIII KollV für ArbeiterInnen im Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung
Beim Taggeld handelt es sich um eine Aufwandsentschädigung. Sie dient der pauschalen Abdeckung des Aufwands des Arbeitnehmers, den dieser dadurch hat, dass er den Tag auswärts verbringen muss.