§ 879 ABGB, § 1162 ABGB
Auch für ein befristetes Arbeitsverhältnis können die Parteien die Möglichkeit einer Kündigung vereinbaren. Die Dauer der Befristung und die Möglichkeit zur Kündigung müssen aber in einem angemessenen Verhältnis stehen. Das ist nicht der Fall, wenn das Arbeitsverhältnis auf ca 3,5 Monate befristet und für beide Seiten eine