Artificial Intelligence (bzw Künstliche Intelligenz) ist schon seit längerem ein wichtiges Thema in der Wissenschaft. Seit einigen Jahren ist Artificial Intelligence auch im Alltag der Menschen angekommen; man denke nur an die Diskussionen über das Autonome Fahren und den Algorithmus des Arbeitsmarktservice (AMS). Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich überblicksartig mit drei Fragestellungen: 1. Dem immaterialgüterrechtlichen Schutz der Artificial Intelligence selbst; 2. dem immaterialgüterrechtlichen Schutz der mittels Artificial Intelligence „hergestellten Produkte“ und last but not least 3. der Verletzung fremder Immaterialgüterrechte durch den Einsatz von Artificial Intelligence.