Bei der OG und der KG ist umstritten, ob die Veräußerung des Unternehmens von der Vertretungsmacht der Gesellschafter gedeckt ist. Im Zentrum der Diskussion steht dabei die Frage einer analogen Anwendung des § 237 AktG, also ob ein Beschluss der Gesellschafter Voraussetzung für die Wirksamkeit des Veräußerungsvertrages im Außenverhältnis ist. Der vorliegende Beitrag untersucht, inwiefern sich die Antwort aus einer aktuellen E des OGH zum Recht der GmbH ergibt.