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Unternehmerische Beteiligung an Ausspielungen

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2019/228wbl 2019, 720 Heft 12 v. 15.12.2019

§ 52 Abs 1 Z 1 GSpG

Eine unternehmerische Beteiligung iS des § 52 Abs 1 Z 1 viertes Tatbild GSpG setzt Kenntnis von der Veranstaltung von Glücksspielen voraus.

Keinesfalls ist allein der Umstand, dass der Vermieter keine Kenntnis von der Nutzung des Mietobjektes zur Veranstaltung von Glücksspielen hat, als Sorgfaltsverstoß zu werten, der dazu führen könnte, dass eine unternehmerische Beteiligung iS des § 52 Abs 1 Z 1 viertes Tatbild GSpG vorläge.

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