Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob mit der Aufhebung des § 362 HGB durch das Handelsrechts-Änderungsgesetz 20051) die Bedeutung des Schweigens im Handelsverkehr im Allgemeinen eine Neubewertung erfahren muss.
Deskriptoren: HaRÄG 2005; kaufmännische/unternehmerische Bestätigungsschreiben; Redepflicht; Schweigen; Unternehmensbruch; Zustimmungswirkung.