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Das Schweigen im Unternehmensrecht*)*)Der Beitrag basiert im Kern auf einem Vortrag, den ich an der Universität Innsbruck gehalten habe. Für wertvolle Hinweise Danke ich den Diskutanten und Herrn em. o. Univ.-Prof. Dr. Josef Aicher.

Aufsätzevon Priv.-Doz. Dr. Sixtus-Ferdinand Krauswbl 2019, 673 Heft 12 v. 15.12.2019

Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob mit der Aufhebung des § 362 HGB durch das Handelsrechts-Änderungsgesetz 20051)1)BGBl I 2005/120 (im Folgenden kurz „HaRÄG 2005“). die Bedeutung des Schweigens im Handelsverkehr im Allgemeinen eine Neubewertung erfahren muss.

Deskriptoren: HaRÄG 2005; kaufmännische/unternehmerische Bestätigungsschreiben; Redepflicht; Schweigen; Unternehmensbruch; Zustimmungswirkung.

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