Die Überleitung vom „Wertpapier zum Wertrecht“ rückt immer näher. Der österreichische Gesetzgeber plant eine gänzliche Transformation vom Wertpapier zu in digitalen Registern geschaffenen und durch Buchungen übertragbaren Wertrechten. Hierzu hat das österreichische Bundesministerium für Finanzen eine Untergruppe des FinTech Beirats zwecks Auseinandersetzung mit dem Thema „Dematerialisierung von Wertpapieren“ eingerichtet.1) Auch das deutsche Finanzministerium hat in einem Eckpunktepapier zum Thema „Die regulatorische Behandlung von elektronischen Wertpapieren und Krypto-Token“ ihr Gesetzesvorhaben vorgestellt: Es sollen gesetzliche Rahmenbedingungen zur gänzlichen papierlosen Emission von Schuldverschreibungen geschaffen werden.2) Außerdem hat die Regierung des Fürstentums Liechtenstein einen Antrag an den Landtag zur Schaffung eines „Gesetzes über Token und VT-Dienstleister (Token- und VT-Dienstleister-Gesetz; TVTG)“ – das sog. Blockchain-Gesetz gestellt.3) Der vorliegende Beitrag soll die Möglichkeit des Einsatzes der Blockchain-Technologie für die Schaffung und Übertragung von Wertrechten mittels eines besonders geeigneten Registers erläutern und aufzeigen, welche Kernfragen sich auf dem Weg zum gänzlichen papierlosen Wertpapierhandel stellen.