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Die Schaffung und Übertragung von Wertrechten via Blockchain-Technologie

AufsätzeMag. Shivam Subhash , RA Dr. Peter Knoblwbl 2019, 612 Heft 11 v. 15.11.2019

Die Überleitung vom „Wertpapier zum Wertrecht“ rückt immer näher. Der österreichische Gesetzgeber plant eine gänzliche Transformation vom Wertpapier zu in digitalen Registern geschaffenen und durch Buchungen übertragbaren Wertrechten. Hierzu hat das österreichische Bundesministerium für Finanzen eine Untergruppe des FinTech Beirats zwecks Auseinandersetzung mit dem Thema „Dematerialisierung von Wertpapieren“ eingerichtet.1)1)Zum Vorhaben des österreichischen Gesetzgebers und der Bildung einer Untergruppe des FinTech Beirats vgl Presseinformation des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen, Was wird neu 2019, 12. Auch das deutsche Finanzministerium hat in einem Eckpunktepapier zum Thema „Die regulatorische Behandlung von elektronischen Wertpapieren und Krypto-Token“ ihr Gesetzesvorhaben vorgestellt: Es sollen gesetzliche Rahmenbedingungen zur gänzlichen papierlosen Emission von Schuldverschreibungen geschaffen werden.2)2)Vgl Eckpunktepapier des Finanz- und des Justizministeriums vom 07.03.2019, Die regulatorische Behandlung von elektronischen Wertpapieren und Krypto-Token, 2. Außerdem hat die Regierung des Fürstentums Liechtenstein einen Antrag an den Landtag zur Schaffung eines „Gesetzes über Token und VT-Dienstleister (Token- und VT-Dienstleister-Gesetz; TVTG)“ – das sog. Blockchain-Gesetz gestellt.3)3)Nr. 54/2019, Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein betreffend die Schaffung eines Gesetzes über Token und VT-Dienstleister (Token- und VT-Dienstleister-Gesetz; TVTG) und die Abänderung weiterer Gesetze. Der vorliegende Beitrag soll die Möglichkeit des Einsatzes der Blockchain-Technologie für die Schaffung und Übertragung von Wertrechten mittels eines besonders geeigneten Registers erläutern und aufzeigen, welche Kernfragen sich auf dem Weg zum gänzlichen papierlosen Wertpapierhandel stellen.

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