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Ist § 76 Abs 2 GmbHG auf die Veräußerung/Übertragung von Anteilen an einer ausländischen „GmbH“ anwendbar?*)*)Anlass des Beitrags ist eine Anfrage aus der Praxis.

Aufsätzeem. Univ.-Prof. Dr. Hans-Georg Koppensteinerwbl 2019, 541 Heft 10 v. 1.10.2019

Der Beitrag zeigt, dass die überschriftlich gestellte Frage zu verneinen ist. Das gilt sowohl für die Verfügung über den Anteil als auch die diesbezügliche Verpflichtung. Dass der Vertrag im Übrigen österreichischem Recht unterliegt, spielt keine Rolle.

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