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Krankheit unterbricht Zeitausgleich nicht

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2018/164wbl 2018, 528 Heft 9 v. 1.9.2018

§ 10 Abs 1 AZG, § Art V 3 Abs 1 NSchG-Novelle 1992

Erkrankung des Arbeitnehmers während des Verbrauchs von Zeitausgleich hat keine Auswirkung auf das Arbeitsverhältnis. Das gilt auch für den Zeitausgleich bei Nachtschwerarbeit. Ob der Zeitausgleich vereinbart wurde oder vom Arbeitgeber nach besonderen gesetzlichen Vorschriften zulässigerweise einseitig angeordnet wurde, macht keinen Unterschied.

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