§ 105 Abs 3 Z 2 ArbVG
Eine überhöhte, weit überdurchschnittliche Anzahl von Krankenständen kann auch bei älteren, langjährig beschäftigten Arbeitnehmern eine Kündigung des Arbeitgebers rechtfertigen.
OGH, 27.02.2018, 9 ObA 137/17p
§ 105 Abs 3 Z 2 ArbVG
Eine überhöhte, weit überdurchschnittliche Anzahl von Krankenständen kann auch bei älteren, langjährig beschäftigten Arbeitnehmern eine Kündigung des Arbeitgebers rechtfertigen.
OGH, 27.02.2018, 9 ObA 137/17p