§ 3 Abs 1 Z 15 FBG, § 12 Abs 1 FBG, § 8 ERV
Voraussetzung für die Zulässigkeit des Rechtsmittels ist nicht nur die formelle Beschwer (die gegenständlich durch die vom Antrag abweichende Verfügung des ErstG, den Zusammenschlussvertrag in der Urkundensammlung als nur für die Gerichte einsehbar zu stellen