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Umkleidezeit als Arbeitszeit

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2018/181wbl 2018, 583 Heft 10 v. 1.10.2018

§ 2 Abs 1 Z 1 AZG, § 2 Z 1 KA-AZG, § 32 Abs 1 NÖL-BG, § 14 Abs 1 NÖ LVBG

Sind Arbeitnehmer einer Krankenanstalt nicht nur zum Tragen einer Dienstkleidung verpflichtet, sondern müssen sie auf Grund einer Anordnung des Arbeitgebers die Dienstkleidung ausschließlich im Krankenhaus an- und ablegen, zählt die dafür notwendige Zeit einschließlich der damit verbundenen Wegezeiten zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit.

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