Claw-back Klauseln sind Rückforderungsvereinbarungen über bereits ausgeschüttete Vergütungen. Dieser Beitrag geht der Frage nach der Zulässigkeit solcher Rückforderungsvereinbarungen nach und zeigt vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten auf.
Deskriptoren: Aufsichtsrecht; aufschiebende Bedingung; Bankenaufsicht; bereicherungsrechtliche Rückzahlungssperre; Entgeltrückforderung; Sittenwidrigkeit; Vorstandsvergütung.