§ 41 GmbHG
Weder dem Gesellschafter noch dem abberufenen Geschäftsführer einer GmbH kommt eine Legitimation zur Bekämpfung des Beschlusses des Firmenbuchgerichts auf Löschung dieser Funktion zu, weil die Möglichkeit besteht, Gesellschafterbeschlüsse mittels Nichtigkeits- bzw Anfechtungsklage zu bekämpfen.