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Zur Handelndenhaftung bei der Vorstiftung

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2017/78wbl 2017, 232 Heft 4 v. 1.4.2017

§ 7 Abs 2 PSG, § 8 Abs 1 PSG, § 17 PSG

Die Privatstiftung kann bereits vor ihrer Eintragung in das Firmenbuch als sogenannte Vorstiftung Rechtsgeschäfte abschließen. Sie ist ein Rechtsträger eigener Art, auf den – soweit wie möglich – die Bestimmungen des PSG Anwendung finden.

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